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Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Sobald ein Pflegebedürftiger, der in eine Pflegestufe eingeordnet ist, zuhause bleibt und dort Hilfe in Anspruch nimmt, bekommt er von der Pflegeversicherung Pflegesachleistungen oder Pflegegeld. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie das alles abläuft, wird auf meinepflegeversicherung.com detailliert dargestellt.

Was zahlt die Pflegeversicherung?

In erster Linie versucht die Pflegeversicherung über Pflegesachleistung eine umfassende Pflege zu ermöglichen. Dazu zählt die Anstellung einer professionellen Pflegekraft, die sich um die zu pflegende Person kümmert. Dieser Dienst kann aber auch von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegern wahrgenommen werden. Diese kosten der Versicherung nichts im Gegensatz zu ausgebildeten Pflegern, von daher erhält der Pflegebedürftige ersatzweise Pflegegeld. Die Höhe des Betrags ist von der Pflegestufe abhängig und liegt in der Spanne von 235 Euro bis 700 Euro. Um Pflegegeld erhalten zu können, muss es der Pflegebedürftige zulassen, dass in regelmäßigen Abständen ausgebildete Pfleger nach Hause kommen, um zu sehen, wie die Pflege organisiert ist und, wenn nötig, Hinweise und Tipps zu geben. Es gibt auch die Kombination zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld. So kann zum Beispiel tagsüber eine ehrenamtliche Pflegekraft anwesend sein und nachts dann eine ausgebildete. Wenn die Kosten zu hoch werden, muss die zu pflegende Person die drüber liegenden Kosten selbst tragen.

Wenn es die Angehörigen übernehmen wollen, können diese die Pflege übernehmen. In Pflegekurse lernen sie alle Wichtige Grundlagen und der Pflegebedürftige fühlt sich wie zu Hause. Dies ist aber nur möglich, wenn die Familienmitglieder das zeitlich mit ihrer Arbeit und ihren anderen Verpflichtungen vereinbaren können. Alternativ kann man sich ehrenamtliche Pflegern umschauen und so sich das Pflegegeld individuell einteilen.

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