Der Großteil aller in Deutschland verkauften Rollatoren wird ärztlich verordnet, damit Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit mobil bleiben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Mit einem ausgestellten Rezept erhalten die Patienten nach der individuellen Vorgabe ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Rollator im Sanitätsfachhandel.
GKV bezahlt Rollator Standardmodell
Sanitätshäuser bieten eine breite Modellvielfalt an Rollatoren, von denen die gesetzlichen Krankenkassen einfachste Modelle bezahlen. Pauschale Regelungen zur Kostenübernahme von Rollatoren durch die gesetzliche Krankenkasse gibt es nicht. Diese sind vom Wohnort und der Krankenkasse des Versicherten abhängig. Viele gesetzliche Versicherungen übernehmen eine Kostenpauschale im hohen zweistelligen bis zu einem niedrigen dreistelligen Eurobetrag. Dabei ist zum Teil ein prozentualer Eigenanteil zu bezahlen. Zum Kassenpreis haben Händler normalerweise ein bis zwei Modelle im Angebot. Patienten die mehr Auswahl wünschen, sollten Modelle in mehreren Geschäften vergleichen. Im Kassenpreis inbegriffen ist die Einweisung in die Nutzung des Rollators und ein mehrjähriger Inspektions- und Reparaturservice.
Mehr Auswahl und Bedienkomfort mit Zuzahlung
Rollatoren gehören zu den Hilfsmitteln, die Krankenkassen nur bezahlen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Auf besondere Wünsche zur Farbgestaltung oder zum Komfort nimmt die gesetzliche Kasse keine Rücksicht. Wer nachweisen kann, dass er mit der Bedienung des Standardmodells Probleme hat, dem bezahlt sie in Ausnahmefällen einen Rollator mit höherem Bedienkomfort. Bei besonderen Krankheiten, wie einer halbseitigen Lähmung, übernimmt die Versicherung die Kosten für teurere Spezialmodelle. Viele Krankenkassen erlauben es den Patienten ohne medizinischen Grund ein komfortableres Rollatormodell zu kaufen, wenn sie den Differenzbetrag zwischen dem Kaufpreis und der Kassenleistung zuzahlen. Einige gesetzliche Krankenkassen teilen ihren Versicherten einen Rollator aus einem eigenen Vorratslager zu. Diese genehmigen den Kauf besserer Rollatoren nicht.
Erstattung durch die PKV
Mitglieder privater Krankenkassen sparen laut www.kvzentrale.com Beiträge, wenn sie einzelne Leistungen nicht in ihrem Tarif berücksichtigen. Daher bezahlt die private Krankenversicherung (PKV) für Rollatoren nur, wenn der Versicherungsvertrag Hilfsmittel einschließt und der Hilfsmittelkatalog Rollatoren auflistet. In der Regel sind die von der PKV übernommenen Kosten nach oben begrenzt. Die Kostenübernahme erfolgt bei der PKV wie bei der GKV nur, wenn Patienten ein verordnetes Rezept einlösen.
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